Die Antragsteller selbst sind nach dem Krieg zum allergrößten Teil nach Israel oder in die USA ausgewandert. Sie betrieben ihre Entschädigungsverfahren über Rechtsanwälte in Tel Aviv/Israel beziehungsweise  New York/USA, die Konrad Kittl mit der Durchführung in Deutschland beauftragten. Die Akten zeigen auch die vielfältigen Probleme, vor denen die Anwälte standen und geben dadurch, dass Korrespondenzen der Anwälte untereinander sowie Kittls Korrespondenzen mit Entschädigungsämtern und Gerichten teilweise enthalten sind, einen guten Einblick in die Entschädigungspraxis damals wieder.

Der Entschädigungsprozess

Beteiligte
Beteiligte Parteien

Für die Bearbeitung der Akten waren unterschiedliche Bundesländer und deren Entschädigungsämter zuständig, abhängig vom Aufenthaltsort der Antragsteller am 1.1.1947. Die mit den Anträgen von Kittls Klienten beschäftigten Ämter waren:

  • Darmstadt: 298-mal
  • Stuttgart: 225-mal
  • Hannover: 89-mal
  • Berlin: 83-mal
  • Koblenz: 57-mal
  • München: 57-mal
  • Trier: 31-mal
  • Köln: 30-mal
  • Wiesbaden: 19-mal
  • Karlsruhe: 16-mal
  • Mainz: 12-mal
  • Düsseldorf: 11-mal
  • Neustadt: 8-mal
  • Hamburg: 7-mal
  • Kiel: 6-mal
  • Hildesheim: 6-mal
  • Kassel: 4-mal
  • Frankfurt: 3-mal
  • Bremen: 2-mal
  • Ulm: 1-mal
  • Neustadt-Berlin: 1-mal
  • Münster: 1-mal
  • Freiburg: 1-mal
  • Detmold: 1-mal

Stand: 24.7.2023

Verlauf eines Entschädigungsverfahrens

Anhand der Akten lässt sich der Ablauf eines Verfahrens zur Entschädigung des "Schadens an Körper und Gesundheit" zeigen. Grob kann man folgenden Verlauf angeben:

  1. Anforderung von Korrespondenzanwälten, ein Verfahren zu eröffnen (z. B. Rozenberg - Tel Aviv/Israel bzw. Kestenberg - New York/USA). Praktisch alle Antragsteller waren nach dem Krieg in die USA oder nach Israel ausgewandert.
  2. Beschaffung beizubringender Unterlagen vom Antragsteller (siehe Listen)
  3. Nachfragen des Entschädigungsamtes (Schreibweise des Namens, Zeitpunkt Auswanderung, Datum der Geburt u.v.m.)
  4. u. U. Prüfung der Zugehörigkeit zum Deutschen Sprach-und Kulturkreis
  5. Durchführung vertrauensärztlicher Untersuchung(en) (in Israel/USA, siehe Mosche Dymant, Rudolf Klepfisz, B-Bescheid )
  6. Beurteilung durch Ärztlichen Dienst des Entschädigungsamtes (siehe (siehe Mosche Dymant., Rudolf Klepfisz)
  7. u. U. Gegengutachten (z.B. Dr. Pineas)
  8. u. U. Gerichtsverfahren/Vergleich
  9. Bescheid

Um Anspruch auf eine Entschädigung für Schaden an Körper oder Gesundheit zu bekommen, waren folgende Voraussetzungen zu erfüllen

  • ein bestätigter Aufenthalt in Deutschland zum 1.1.1947. Das Entschädigungsamt des (Bundes-)landes, in welchem sich der Antragsteller zum 1.1.1947 aufhielt, bearbeitete auch alle Entschädigungsanträge des Antragstellers
  • oder Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis